Hallo Mitglieder,
der ABBUC Vorstand arbeitet an der Organisation der JHV 2022 (Oktober).
Mitte September wird die Einladung fuer die JHV versendet.
Antraege zur Satzungsaenderung und andere Themen, welche auf der JHV besprochen werden sollen, muessen bis 15.09.2022 dem Vorstand vorliegen. Bitte diese Antraege und Themen immer an die E-Mail Adresse vorstand@abbuc.de senden (und nicht an die Privat- oder ABBUC-Adressen einzelner Vorstands-Mitglieder). Alternativ koennt ihr auch die Antraege/Themen gerne per Briefpost an die Adresse des Clubs senden (siehe Impressum: https://abbuc.de/ueber/impressum/)
Wir freuen uns auf die JHV 2022 und auf Eure Mitarbeit
Carsten
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Nachtrag: Antraege, welche in 2021 aus formalen Gruenden nicht angenommen werden konnten, werden nicht automatisch 2022 neu aufgenommen. Alle Antraege fuer die JHV 2022 muessen neu eingereicht werden.
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Hallo BitByter,
carsten schrieb:
Hallo Mitglieder,
...
Antraege zur Satzungsaenderung und andere Themen, welche auf der JHV besprochen werden sollen, muessen bis 15.09.2022 dem Vorstand vorliegen.
....
.
...müssen bis 15.09.2022... Habe ich was verpaßt ?

Lieben Gruß
dl7ukk
Änderungen der Satzung oder des Vereinszweckes können NICHT in der Sitzung gestellt werden. Diese müssen mit entsprechendem Vorlauf in der Einladung zur Sitzung angekündigt werden. Deutsches Vereinsrecht, das auch durch eine Satzung nicht geändert werden kann.
FlorianD schrieb:
Änderungen der Satzung oder des Vereinszweckes können NICHT in der Sitzung gestellt werden. Diese müssen mit entsprechendem Vorlauf in der Einladung zur Sitzung angekündigt werden. Deutsches Vereinsrecht, das auch durch eine Satzung nicht geändert werden kann.
Danke Florian,
ja, so ist es. Darueber sind wir ja in der Vergangenheit des oefteren "gestolpert", daher von mir diese Erinnerung hier im Forum.
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Hallo Carsten,
wenn Du/ der Vorstand/ ausschließlich Anträge zur Satzung(~sänderung) meinst, dann sollte es auch so zu lesen sein.
Bei Dir steht leider schwarz auf weiß
Carsten schrieb:
... und andere Themen, welche auf der JHV besprochen werden sollen, muessen bis 15.09.2022 dem Vorstand vorliegen...
Und genau diesen Punkt >> muessen bis 15.09.2022 << habe ich angesprochen.
@U0679 Applaus, Applaus ( 😁 ) Nicht mehr & nicht weniger
dl7ukk 😀
dl7ukk schrieb:
Hallo Carsten,
wenn Du/ der Vorstand/ ausschließlich Anträge zur Satzung(~sänderung) meinst, dann sollte es auch so zu lesen sein.
Bei Dir steht leider schwarz auf weiß
Carsten schrieb:
... und andere Themen, welche auf der JHV besprochen werden sollen, muessen bis 15.09.2022 dem Vorstand vorliegen...
Und genau diesen Punkt >> muessen bis 15.09.2022 << habe ich angesprochen.
@U0679 Applaus, Applaus ( :mrgreen: ) Nicht mehr & nicht weniger
dl7ukk :D
Hi Andreas,
ja, hast Du recht, das war missverstaendlich.
Gemeint sind "... und andere Themen, welche auf der JHV besprochen werden sollen (fuer die der Vorstand vor der JHV aktiv werden muss)".
Also z.B. Themen, die auf die Einladung sollen. Oder Themen, fuer die der Vorstand fuer die JHV vorher noch Informationen zusammentragen soll etc.
Beste Gruesse
Carsten
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